In einem offiziellen Communique hat die Pfadi Bewegung Schweiz PBS und die Pfadi Kanton Bern PKB herausgegeben, dass es die aktuelle Rechtslage wieder erlaubt Pfadi im eingeschränkten Rahmen zu machen.
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind auch in der aktuellen Lage ohne Einschränkungen erlaubt. Im Zusammenhang der Regelungen für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ist es ein übergeordnetes Ziel des Bundesrats, dieser Altersgruppe mit Blick auf ihre Entwicklung möglichst wenig Einschränkungen aufzuerlegen (vgl. Covid-19 Verordnung Besondere Lage Art. 6e und 6f). Das BASPO hat uns bestätigt, dass auch die Aktivitäten von Jugendorganisationen wie der Pfadi unter diese Regelungen fallen. Deshalb möchten wir die Möglichkeit schaffen, dass wir ab Februar 2021 wieder einzelne physische Aktivitäten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben aufnehmen können.
Natürlich haben wir dazu auch ein Schutzkonzept. Für euch wichtige Punkte hier:
- Aktivitäten finden nur draussen statt.
- Bei Krankheitssymptomen keine Teilnahme an Pfadiaktivitäten, stattdessen Selbstisolation in Absprache mit dem Kinder-/Hausarzt
- Angehörigen einer Risikogruppe, die besonders gefährdet sind, wird von einer Teilnahme an Pfadiaktivitäten abgeraten
- Der Entscheid zur Teilnahme an Aktivitäten erfolgt durch die Eltern
- Maskenpflicht für Teilnehmende der Pfadi-, Pio- und Roverstufe.
- An- und Abreise der Teilnehmenden zum Aktivitätsort erfolgen wenn möglich individuell per Fahrrad oder zu Fuss, auf Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist nach Möglichkeit verzichten
- Distanzregeln zu anderen Eltern und Leitenden beim Bringen und Abholen der Teilnehmenden durch Eltern einhalten und Masken tragen
- Das Leitungsteam führt eine Anwesenheitsliste –> Alle Teilnehmenden melden sich bis am Donnerstag vor der Aktivität an! (Das gibt uns auch die Möglichkeit frühzeitig die Gruppengrössen anzupassen)
Bei Fragen dürft ihr euch gerne bei uns melden!
Allzeit bereit – die Abteilungsleitung
Tschai, Kairo & Swing